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Einkommensbonus

Einkommensbonus +30 % – wer ihn bekommt und wie der Nachweis funktioniert

Der Einkommensbonus ist mit +30 % der größte Einzelbaustein bei KfW 458. Er gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 €.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

Direkte Antwort

  • · Der Einkommensbonus beträgt 30 %, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 40.000 € beträgt.
  • · Entscheidend ist das zvE im Steuerbescheid, nicht Brutto- oder Nettoeinkommen.
  • · Bei Ehe oder gemeinsamer Veranlagung zählt in der Regel das gemeinsame zvE.
Offizielle Quellen· Stand 27. Mai 2026

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Voraussetzungen im Detail

  • Selbstnutzendes Wohneigentum (keine Vermietung)
  • zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € (Durchschnitt der letzten zwei Jahre)
  • Nachweis durch Steuerbescheide
  • Gebäudealter mindestens 5 Jahre

Praktischer Nachweis

Die KfW akzeptiert die Steuerbescheide. Wer 2026 antragt, sollte die Bescheide 2023 und 2024 vorlegen können. Bei wechselnden Einkünften (z. B. Bonus, Abfindung) lohnt sich vorher eine grobe Prüfung.

Wann der Bonus entfällt

  • Bei Vermietern
  • Bei WEG ohne selbstnutzende Eigentümer
  • Bei zvE über 40.000 €
  • Wenn das Gebäude nicht der Hauptwohnsitz wird

FAQ

Häufige Fragen

Was zählt als zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut Steuerbescheid. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwei Jahre. Brutto- oder Nettogehalt sind nicht entscheidend.

Was gilt bei Ehepartnern?

Bei zusammen veranlagten Ehepartnern zählt das gemeinsame zvE. Liegt es über 40.000 €, entfällt der Einkommensbonus.

Welche Nachweise brauche ich?

In der Regel die Steuerbescheide der beiden vorletzten Jahre. Bei Selbstständigen kann die KfW weitere Unterlagen verlangen.