Voraussetzungen im Detail
- Selbstnutzendes Wohneigentum (keine Vermietung)
- zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € (Durchschnitt der letzten zwei Jahre)
- Nachweis durch Steuerbescheide
- Gebäudealter mindestens 5 Jahre
Praktischer Nachweis
Die KfW akzeptiert die Steuerbescheide. Wer 2026 antragt, sollte die Bescheide 2023 und 2024 vorlegen können. Bei wechselnden Einkünften (z. B. Bonus, Abfindung) lohnt sich vorher eine grobe Prüfung.
Wann der Bonus entfällt
- Bei Vermietern
- Bei WEG ohne selbstnutzende Eigentümer
- Bei zvE über 40.000 €
- Wenn das Gebäude nicht der Hauptwohnsitz wird