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Maximum

70 % Förderung erreichen – das Zusammenspiel der Boni

Die maximale Förderquote von 70 % bei KfW 458 ist erreichbar – aber nur bei der richtigen Kombination aus selbstnutzendem Eigentum, alter Heizung, niedrigem Einkommen und Effizienzbonus. Diese Seite zeigt den realistischen Weg.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

Direkte Antwort

  • · 70 % Förderung entstehen nur durch Bonuskombination, nicht automatisch durch jede Wärmepumpe.
  • · Typischer Fall: selbstnutzender Eigentümer, alte förderfähige Heizung, zvE bis 40.000 € und förderfähige neue Heizung.
  • · Die 70 % gelten nur bis zur jeweiligen Kostenobergrenze.

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So setzt sich 70 % zusammen

BausteinAnteilWer bekommt es?
Grundförderung30 %Alle Berechtigten
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Selbstnutzer + alte Heizung
Einkommensbonus+30 %zvE ≤ 40.000 €
Effizienzbonus+5 %Sole/Wasser-WP oder Propan-WP
Summe vor Cap≤ 85 %
Cap70 %Hartdeckel KfW 458

Praxisbeispiel

EFH, selbstnutzend, alte Ölheizung, neue Sole-WP, zvE 30.000 €:

  • 30 % Grundförderung + 20 % Klima + 30 % Einkommen + 5 % Effizienz = 85 %
  • Gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 €
  • Zuschuss: 21.000 €
  • Eigenanteil bei 32.000 € Gesamtkosten: 11.000 €

Stolperfallen

  • Vermieter und WEG ohne Selbstnutzung erhalten keinen Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Einkommensbonus erfordert Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
  • Klima-Bonus bei Gas nur ab 20 Jahren Heizungsalter.
  • Effizienzbonus nur bei Sole/Wasser-WP oder natürlichem Kältemittel.
  • Vergessene aufschiebende Bedingung im Vertrag = Antrag verloren.

FAQ

Häufige Fragen

Bekommt wirklich jeder bis zu 70 %?

Nein. 70 % gelten nur für selbstnutzende Eigentümer mit alter förderbarer Heizung, niedrigem Einkommen (zvE ≤ 40.000 €) und ggf. Effizienzbonus. Vermieter und WEG ohne Selbstnutzung liegen in der Regel bei 30 %, mit Effizienzbonus bei bestimmten Wärmepumpen bis 35 %.

Wird der Bonus automatisch gewährt?

Nein. Sie müssen die Voraussetzungen aktiv im Antrag belegen, z. B. mit Steuerbescheiden für den Einkommensbonus.