Heizungsförderung RechnerRechner

KfW 458

KfW 458 Rechner – Heizungsförderung 2026 in 2 Minuten prüfen

Das KfW-Programm 458 ist der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht aller Boni, Kostenobergrenzen und einen direkten Link zum Rechner.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

Direkte Antwort

  • · KfW 458 kombiniert Grundförderung, mögliche Boni und Kostenobergrenzen zu einem voraussichtlichen Zuschuss.
  • · Die wichtigsten Eingaben sind Eigentümerstatus, Selbstnutzung, alte Heizung, neue Heizung, Kosten, Wohneinheiten und zvE.
  • · Der Rechner ist eine Orientierung; verbindlich ist nur die spätere Förderzusage.

Förderung jetzt berechnen

Schnell, anonym, ohne Anmeldung – mit den offiziellen KfW-458-Regeln.

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Förderbausteine KfW 458 auf einen Blick

  • Grundförderung: 30 % für förderfähige Heizungstechnik
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % für selbstnutzende Eigentümer mit alter Heizung
  • Einkommensbonus: +30 % bei zvE ≤ 40.000 €
  • Effizienzbonus: +5 % für Sole-/Wasser-WP oder natürliche Kältemittel
  • Cap: maximal 70 % Förderquote; Vermieter/WEG ohne Selbstnutzung in der Regel bis 35 % bei Effizienzbonus

Förderfähige Heizungen

  • Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellet, Holzhackschnitzel)
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Hybridheizungen
  • Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz

Kostenobergrenzen

WohneinheitFörderfähige Kosten
1. Wohneinheit (EFH)30.000 €
Jede weitere bis 6.15.000 €
Ab 7. Wohneinheit8.000 €

Praxisbeispiel EFH

Einfamilienhaus, selbstnutzend, alte Ölheizung, Wärmepumpe geplant, zvE 35.000 €, Kosten 28.000 €:

  • Grundförderung 30 %: 8.400 €
  • Klima-Bonus 20 %: 5.600 €
  • Einkommensbonus 30 %: 8.400 €
  • Summe vor Cap: 22.400 € (80 %)
  • Nach Cap (70 %): 19.600 €

Antragsweg

  1. Fachunternehmen / EEE wählen
  2. Werkvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung schließen
  3. BzA durch EEE oder Fachunternehmen ausstellen lassen
  4. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (zwingend vor Vorhabenbeginn)
  5. Förderzusage abwarten
  6. Vorhaben umsetzen, danach BnD und Verwendungsnachweis

FAQ

Häufige Fragen

▸Was ist KfW 458?

Das KfW-Programm 458 ist das aktuelle Zuschussprogramm für die Heizungsförderung in bestehenden Wohngebäuden. Es ersetzt frühere BAFA-Pfade für Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und vergleichbare Erneuerbare.

▸Wer kann KfW 458 beantragen?

Antragsberechtigt sind insbesondere selbstnutzende und vermietende Privatpersonen, WEG und Wohnungsunternehmen mit Bestandsimmobilien in Deutschland.

▸Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

BzA (Bestätigung zum Antrag) von Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen, Vertragsentwurf mit aufschiebender/auflösender Bedingung, ggf. Einkommensnachweise (Steuerbescheide der letzten zwei Jahre) für den Einkommensbonus.