Förderbausteine KfW 458 auf einen Blick
- Grundförderung: 30 % für förderfähige Heizungstechnik
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % für selbstnutzende Eigentümer mit alter Heizung
- Einkommensbonus: +30 % bei zvE ≤ 40.000 €
- Effizienzbonus: +5 % für Sole-/Wasser-WP oder natürliche Kältemittel
- Cap: maximal 70 % Förderquote; Vermieter/WEG ohne Selbstnutzung in der Regel bis 35 % bei Effizienzbonus
Förderfähige Heizungen
- Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
- Biomasseheizungen (Pellet, Holzhackschnitzel)
- Solarthermie
- Brennstoffzellenheizungen
- Innovative Hybridheizungen
- Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
Kostenobergrenzen
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| 1. Wohneinheit (EFH) | 30.000 € |
| Jede weitere bis 6. | 15.000 € |
| Ab 7. Wohneinheit | 8.000 € |
Praxisbeispiel EFH
Einfamilienhaus, selbstnutzend, alte Ölheizung, Wärmepumpe geplant, zvE 35.000 €, Kosten 28.000 €:
- Grundförderung 30 %: 8.400 €
- Klima-Bonus 20 %: 5.600 €
- Einkommensbonus 30 %: 8.400 €
- Summe vor Cap: 22.400 € (80 %)
- Nach Cap (70 %): 19.600 €
Antragsweg
- Fachunternehmen / EEE wählen
- Werkvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung schließen
- BzA durch EEE oder Fachunternehmen ausstellen lassen
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (zwingend vor Vorhabenbeginn)
- Förderzusage abwarten
- Vorhaben umsetzen, danach BnD und Verwendungsnachweis