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Heizungsförderung RechnerRechner

KfW 458

KfW 458 Rechner – Heizungsförderung 2026 in 2 Minuten prüfen

Das KfW-Programm 458 ist der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht aller Boni, Kostenobergrenzen und einen direkten Link zum Rechner.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

Förderung jetzt berechnen

Schnell, anonym, ohne Anmeldung – mit den offiziellen KfW-458-Regeln.

Zum Rechner

Förderbausteine KfW 458 auf einen Blick

  • Grundförderung: 30 % für förderfähige Heizungstechnik
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % für selbstnutzende Eigentümer mit alter Heizung
  • Einkommensbonus: +30 % bei zvE ≤ 40.000 €
  • Effizienzbonus: +5 % für Sole-/Wasser-WP oder natürliche Kältemittel
  • Cap: maximal 70 % Förderquote; Vermieter/WEG ohne Selbstnutzung in der Regel bis 35 % bei Effizienzbonus

Förderfähige Heizungen

  • Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellet, Holzhackschnitzel)
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Hybridheizungen
  • Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz

Kostenobergrenzen

WohneinheitFörderfähige Kosten
1. Wohneinheit (EFH)30.000 €
Jede weitere bis 6.15.000 €
Ab 7. Wohneinheit8.000 €

Praxisbeispiel EFH

Einfamilienhaus, selbstnutzend, alte Ölheizung, Wärmepumpe geplant, zvE 35.000 €, Kosten 28.000 €:

  • Grundförderung 30 %: 8.400 €
  • Klima-Bonus 20 %: 5.600 €
  • Einkommensbonus 30 %: 8.400 €
  • Summe vor Cap: 22.400 € (80 %)
  • Nach Cap (70 %): 19.600 €

Antragsweg

  1. Fachunternehmen / EEE wählen
  2. Werkvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung schließen
  3. BzA durch EEE oder Fachunternehmen ausstellen lassen
  4. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (zwingend vor Vorhabenbeginn)
  5. Förderzusage abwarten
  6. Vorhaben umsetzen, danach BnD und Verwendungsnachweis

FAQ

Häufige Fragen

Was ist KfW 458?

Das KfW-Programm 458 ist das aktuelle Zuschussprogramm für die Heizungsförderung in bestehenden Wohngebäuden. Es ersetzt frühere BAFA-Pfade für Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und vergleichbare Erneuerbare.

Wer kann KfW 458 beantragen?

Antragsberechtigt sind insbesondere selbstnutzende und vermietende Privatpersonen, WEG und Wohnungsunternehmen mit Bestandsimmobilien in Deutschland.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

BzA (Bestätigung zum Antrag) von Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen, Vertragsentwurf mit aufschiebender/auflösender Bedingung, ggf. Einkommensnachweise (Steuerbescheide der letzten zwei Jahre) für den Einkommensbonus.