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Heizungsförderung RechnerRechner

Ratgeber

Förderfähige Kosten – was die KfW wirklich anerkennt

Nicht jede Rechnung wird gefördert. Diese Übersicht erklärt, welche Positionen anerkannt werden, wo die Kosten gedeckelt sind und welche Posten typischerweise rausfallen.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

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Schnell, anonym, ohne Anmeldung – mit den offiziellen KfW-458-Regeln.

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Förderfähig sind in der Regel

  • Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie etc.) inkl. Montage
  • Erschließungs- und Anschlussarbeiten
  • Hydraulischer Abgleich
  • Pufferspeicher, Pumpen, Wärmemengenzähler
  • Heizflächen-Optimierung (z. B. größere Heizkörper, Flächenheizung)
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Erforderliche Baunebenkosten und Energieberatungs-Aufwand für die Heizungsmaßnahme

In der Regel nicht förderfähig

  • Neue Klimaanlage ohne Heizfunktion
  • Reine kosmetische Maßnahmen (Verkleidung, Lackierung)
  • Eigenleistung (Materialkosten oft, Arbeitslohn nein)
  • Bestehende Anlagenkomponenten ohne Erneuerung

Kostenobergrenzen je Wohneinheit

Wohneinheitförderfähige Höchstkosten
1. WE (z. B. EFH)30.000 €
2.–6. WE (je)15.000 €
ab 7. WE (je)8.000 €