Förderfähig sind in der Regel
- Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie etc.) inkl. Montage
- Erschließungs- und Anschlussarbeiten
- Hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher, Pumpen, Wärmemengenzähler
- Heizflächen-Optimierung (z. B. größere Heizkörper, Flächenheizung)
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Erforderliche Baunebenkosten und Energieberatungs-Aufwand für die Heizungsmaßnahme
In der Regel nicht förderfähig
- Neue Klimaanlage ohne Heizfunktion
- Reine kosmetische Maßnahmen (Verkleidung, Lackierung)
- Eigenleistung (Materialkosten oft, Arbeitslohn nein)
- Bestehende Anlagenkomponenten ohne Erneuerung
Kostenobergrenzen je Wohneinheit
| Wohneinheit | förderfähige Höchstkosten |
|---|---|
| 1. WE (z. B. EFH) | 30.000 € |
| 2.–6. WE (je) | 15.000 € |
| ab 7. WE (je) | 8.000 € |