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Ratgeber

Einkommensbonus & Steuerbescheid – so läuft der Nachweis

Wer den Einkommensbonus (+30 %) will, muss das zu versteuernde Einkommen belegen. Diese Seite zeigt, welche Steuerbescheide gebraucht werden und worauf bei gemeinsamer Veranlagung zu achten ist.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

Offizielle Quellen· Stand 27. Mai 2026

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Welche Bescheide werden gebraucht?

  • Steuerbescheide der zwei Jahre vor Antragstellung
  • Beispiel: Antrag 2026 → Bescheide 2023 und 2024
  • Bei Selbstständigen ggf. zusätzliche Belege

Was zählt als zvE?

Maßgeblich ist das im Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht das Bruttoeinkommen. Das zvE ergibt sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Gemeinsame Veranlagung

  • Bei zusammen veranlagten Ehepartnern zählt das gemeinsame zvE.
  • Liegt das gemeinsame zvE über 40.000 €, entfällt der Bonus.
  • Eine getrennte Veranlagung kann steuerlich sinnvoll sein – Förderung dadurch aber meist nicht „rettbar".

Sonderfälle

  • Bescheid noch nicht da: KfW akzeptiert in Einzelfällen Schätzungen + Nachreichung
  • Einmalzahlungen: prüfen, ob 2-Jahres-Durchschnitt wirklich über 40.000 € landet
  • Rentner: zvE im Bescheid steht klar – keine Brutto-Falle