Förderhöhen im Überblick
| Baustein | Anteil | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Förderfähige Wärmepumpe nach BEG / KfW 458 |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Selbstnutzendes Eigentum + alte Öl-/Kohle-/Nachtspeicher- oder Gasheizung ≥ 20 Jahre |
| Einkommensbonus | 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € |
| Effizienzbonus | 5 % | Sole-/Wasser-WP oder natürliches Kältemittel |
| Maximal gesamt | 70 % | Cap auf förderfähige Kosten |
Förderfähige Kosten und Obergrenzen
Die KfW deckelt die förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Für ein Einfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 30.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern werden weitere Wohneinheiten gestaffelt berücksichtigt.
- 1. Wohneinheit: bis 30.000 € förderfähige Kosten
- Wohneinheiten 2–6: jeweils + 15.000 €
- Wohneinheiten ab der 7.: jeweils + 8.000 €
Antragsweg in der richtigen Reihenfolge
Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt werden. Erlaubt ist ein bereits unterzeichneter Liefer-/Leistungsvertrag, sofern er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die auf den Förderzuschlag abstellt.
- Energieeffizienz-Experte oder Heizungs-Fachunternehmen einschalten
- Werkvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen lassen
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
- Förderzusage abwarten, dann Einbau
- Rechnungen, Identitätsnachweis und Bestätigung nach Durchführung einreichen
Vermieter und WEG
Bei vermieteten Wohngebäuden stehen Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus in der Regel nicht zur Verfügung. Bei bestimmten Wärmepumpen kann neben der Grundförderung (30 %) aber der Effizienzbonus (+5 %) greifen. Bei Eigentümergemeinschaften muss vorab ein Beschluss der WEG vorliegen.
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Beratung im Rechtssinne. Bindend sind ausschließlich die Vorgaben der KfW. Bei Unsicherheit hilft ein Energieeffizienz-Experte oder qualifiziertes Fachunternehmen.