Heizungsförderung RechnerRechner

BzA & Beratung

Energieberater & Fachunternehmen – BzA für die KfW-458-Förderung

Ohne Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung. Wer sie ausstellen darf, ist klar geregelt – und ein häufiger Stolperstein.

Stand: 27. Mai 2026 · Private Information ohne Gewähr · Bindend ist die Förderzusage der KfW.

Förderung jetzt berechnen

Schnell, anonym, ohne Anmeldung – mit den offiziellen KfW-458-Regeln.

Zum Rechner

Wer darf die BzA ausstellen?

  • Energieeffizienz-Experten (Eintrag bei der dena/Energie-Effizienz-Experten-Liste)
  • Fachunternehmen für Heizungs-/Anlagentechnik mit entsprechender Qualifikation

Worauf Sie achten sollten

  • Eintrag in der Energie-Effizienz-Experten-Liste prüfen
  • Schriftliches Angebot inkl. BzA-Erstellung einholen
  • Erfahrung mit KfW-458-Anträgen erfragen
  • Keine Vermittlungsgebühr ohne klare Leistung zahlen

Ergänzende BAFA-Energieberatung

Über die BAFA gibt es eine separate Förderung für die Energieberatung Wohngebäude. Diese ist von KfW 458 unabhängig, kann aber sinnvolle Grundlagen für die Heizungsförderung liefern.

FAQ

Häufige Fragen

▸Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Eine BzA kann von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder einem qualifizierten Fachunternehmen für Heizungs-/Anlagentechnik ausgestellt werden. Ein klassischer Energieberater ist nicht in jedem Fall verpflichtend.

▸Was kostet die BzA?

Je nach Region und Aufwand häufig zwischen 200 € und 800 €. Diese Kosten können teilweise eigenständig gefördert werden (BAFA-Energieberatung Wohngebäude).