Voraussetzungen
- Selbstnutzendes Wohneigentum
- Ersetzt wird eine alte funktionsfähige Heizung:
- Ölheizung (jedes Alter)
- Kohleheizung (jedes Alter)
- Nachtspeicherheizung (jedes Alter)
- Gas- oder Etagenheizung ab 20 Jahren
- Alte Biomasseheizung (Einzelfallprüfung)
- Neue Heizung ist nach KfW 458 förderfähig
Was häufig schiefläuft
- Heizung erst aus- und dann ersetzen: Bonus oft verloren, weil keine „funktionsfähige“ Altanlage mehr nachweisbar ist.
- Nachtspeicher nur teilweise abgebaut: KfW prüft genau, ob die gesamte Heizungsanlage ersetzt wird.
- Bei Gas ohne nachweisbares Alter: Inbetriebnahme-Datum oder Schornsteinfegerprotokoll vorhalten.